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Genehmigungsfreistellung nach § 62 HBauO

Durchschnittliche Lesedauer:
3 Minuten

Die Genehmigungsfreistellung regelt, dass kleinere Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen ohne formelles Genehmigungsverfahren begonnen werden können. Ein wichtiger Aspekt ist die Einschränkung der Freistellung auf kleinere Bauvorhaben mit einem niedrigen Gefährdungspotenzial, insbesondere solche, die keine bautechnischen Nachweise benötigen. Größere Gebäude oder solche, bei denen Zweifel an der Sicherheit oder dem Brandschutz bestehen, müssen weiterhin ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchlaufen. Diese Freistellung betrifft vor allem kleinere Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 ohne Tiefgaragen. Die Genehmigungsfreistellung basiert auf der qualifizierten Unterrichtung der Bauaufsichtsbehörde, die eine Frist erhält, nach der der Bauherr mit der Ausführung beginnen darf, sofern keine Einwände bestehen. Im Gegensatz zu einem klassischen Genehmigungsverfahren verhindert diese Freistellung jedoch nicht das spätere Einschreiten der Behörde, wenn das Vorhaben gegen öffentliche Vorschriften verstößt. Besonders zu beachten ist, dass die Genehmigungsfreistellung keine generelle Freistellung von allen anderen Genehmigungen wie zum Beispiel den Denkmalschutzvorschriften gewährt. Die Genehmigungsfreistellung schließt bestimmte Vorhaben wie Sonderbauten oder große Wohngebäude mit einer Fläche von mehr als 5000 m² sowie Vorhaben in Gefährdungsbereichen eines Störfallbetriebs aus. Die Bedingungen für eine Genehmigungsfreistellung umfassen auch, dass das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen muss und keine wesentlichen planungsrechtlichen Ausnahmen erforderlich sind.

Wichtige Hinweise

Alle erforderlichen Bauvorlagen sind zu Beginn des Prozesses hochzuladen. Das Einreichen weiterer Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt ist bei der Genehmigungsfreistellung nicht zulässig.

Anforderungen an die Dateien

  • Titel, Beschreibung und Dokumentenname eines Antrags dürfen keine Sonderzeichen sowie Umlaute beinhalten (Es sind lediglich die Zeichen a-A und z-Z, die Ziffern 0 bis 9 sowie der _ (Unterstrich) zu verwenden)
  • Dateiformate: PDF/A-1 oder PDF/A-2
  • Layer sind auf einer Ebene zusammenzufassen
  • es dürfen keine weiteren Notizen, Kommentare und Dateianhänge eingebettet sein
  • in jeder Zeichnung muss neben der numerischen Angabe des Maßstabs auch eine entsprechende grafische Maßstabsleiste enthalten sein; diese ist immer an der gleichen Stelle – in der Nähe des Schriftfeldes – anzuordnen und mit den tatsächlichen Distanzen zu beschriften
  • jede Bauvorlage, jedes Schriftstück und jedes Formular ist als Einzeldatei hochzuladen
  • Obergrenze Dateigröße 200 MB pro Datei
  • zwingender Aufbau der Dateinamen gemäß folgendem Beispiel:
    EG_Grundriss_20230206_V204 für einen Erdgeschossgrundriss vom 06.02.2023, Version 2.04.

Bautechnische Prüfung von Statik und Wärmeschutz

Um die bautechnische Prüfung zu initiieren, laden Sie ein Schreiben mit der Ankündigung zu prüfender Unterlagen inkl. Daten des Tragwerksplaners (Name, E-Mail) oder eine beliebige bautechnische Unterlage (z.B. Statik oder Positionsplan) über den Onlinedienst hoch, um den internen Prozess der Prüfung zu starten. Für die bautechnische Prüfung werden Sie später auf die Plattform ELBA (https://hh.bvpi-elba.de/Identity/Account/Login) der VPI Hamburg eingeladen. Dort sind dann sämtliche bautechnischen Unterlagen zur Prüfung hochzuladen. Die geprüften bautechnischen Unterlagen werden nach Abschluss der Prüfung des Bauvorhabens automatisch in die eAkte der Bauaufsicht überführt. Die bautechnische Prüfung von Gebäuden und baulichen Anlagen im Rahmen der Hamburgischen Bauordnung ist Teil des Baugenehmigungsverfahrens.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGebO).

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Dies ist einzelfallabhängig. In der Regel dauert es zwischen 20 und 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass Sie gegebenenfalls Unterlagen hochladen müssen.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitungsdauer beträgt einen Monat ab Vollständigkeit der Unterlagen.

Wer kann mir helfen?

Bei Fragen oder Problemen mit dem Onlinedienst Digitale Baugenehmigung steht Ihnen der Telefonische HamburgService zur Verfügung:

Telefon: +49 40 428 28 1234 (Montag bis Freitag; 8:00 bis 16:00 Uhr)
E-Mail: hilfe@service.hamburg.de

Generelle Fragen zur Nutzung von Hamburger Verwaltungsleistungen beantwortet der Telefonische HamburgService unter der allgemeinen Rufnummer +49 40 115.

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